Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Dippoldiswalde
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen:
Ergänzungssatzung „Seifersdorf – Am Waldesrand“
Planfassung vom Mai 2022
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 22.06.2022 den Aufstellungsbeschluss sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Seifersdorf – Am Waldesrand“ gefasst.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile des Flurstückes 765/3 der Gemarkung Seifersdorf mit einer Gesamtfläche von 6.074 m² und befindet sich im südlichen Ortsgebiet von Seifersdorf, unmittelbar nördlich angrenzend zur Straße „Am Waldesrand“
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung sowie den Erläuterungen zum Umweltschutz und zu den geplanten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen findet in der Zeit
vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde zu den üblichen Sprechzeiten statt.
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Satzungstext Ergänzungssatzung Seifersdorf - Am Waldesrand
Ergänzung zur Ergänzungssatzung Seifersdorf - Am Waldesrand
Ergänzungssatzung „Reinholdshain – Flurstück 47“
Planfassung vom Mai 2022
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 22.06.2022 den Aufstellungsbeschluss sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reinholdshain – Flurstück 47“ gefasst.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile des Flurstückes 47 der Gemarkung Reinholdshain mit einer Gesamtfläche von 2.559 m² und befindet sich im süd-östlichen Ortsgebiet von Reinholdshain, im unmittelbaren Anschlussbereich zur Kindertagesstätte Zergenland und zum Wohngrundstück Glashütter Str. 42
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung sowie den Erläuterungen zum Umweltschutz und zu den geplanten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen findet in der Zeit
vom 18.07. 2022 bis einschließlich 19.08.2022
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde zu den üblichen Sprechzeiten statt.
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwochs: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
gez.Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzungssatzung Reinholdshain - Flst. 47
Begründung zur Ergänzungssatzung
Ergänzungssatzung „Sadisdorf – Flurstück 354“
Planfassung vom Mai 2022
Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2022 den Abwägungsbeschluss und den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Sadisdorf – Flurstück 354“ in der Fassung vom Mai 2022 gefasst.
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung mit Begründung in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu den allgemeinen Sprechzeiten
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtliche ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen.
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzungssatzung Sadisdorf - Flst. 354
Begründung zur Ergänzungssatzung