Gewerbeangelegenheiten
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Zi.: 201 b
Tel.: 03504 6499-134
Fax: 03504 6499-150
E-Mail: gewerbeamt@dippoldiswalde.de
Informationen aus dem Gewerbeamt
1. Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (Gewerbean-, um- und abmeldungen)
Anzuzeigen sind:
- Beginn des Betriebes / Aufnahme der Tätigkeit (Anmeldung)
- Betriebsverlegung, -erweiterung und Wechsel des Betriebsgegenstandes (Ummeldungen)
- Betriebsaufgabe (Abmeldung)
Folgende Unterlagen sind zur Erstattung der Gewerbeanzeige mitzubringen:
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.)
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die entsprechende Genehmigung (z.B. Handwerkskarte oder Erlaubnis für Maklertätigkeit)
2. Gaststättenanzeigen nach § 2 Abs. 1 und 2 Sächsisches Gaststättengesetz
Vom Veranstalter sind einzureichen:
1. Antrag
2. Händlerliste (Verzeichnis über Anbieter und Waren)
3. Ausstellungs- und Lageplan
4. Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
5. Veranstaltungsplan (z.B. Werbeplakat)
6. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug vom Veranstaltungsleiter
7. Gegebenenfalls Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (bei Angebot alkoholischer Getränke)
Der Betrieb einer Gaststätte ist spätestens 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen. Auch hier sind Betriebsvelegung, -erweiterung und –aufgabe dem zuständigen Gewerbeamt mitzuteilen.
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, sind zusätzliche Unterlagen zu erbringen. Hierzu folgende Übersicht.
Werden Speisen und/oder Getränke nur für einen kurzen Zeitraum verabreicht (z.B. bei Veranstaltungen) so bedarf es der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes.
Gebühr: 25,00 EUR
3. Festsetzung einer Veranstaltung gem. § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung (z.B. Messe, Spezialmarkt, Großmarkt, Jahrmarkt, Volksfest)
Für die Bearbeitung der Anzeige und Ausstellung der Empfangsbescheinigung fallen Gebühren an:
Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen – 40,00 EUR
Gewerbeanmeldung Gesellschaften/Firmen/Vereine – 50,00 EUR
Gewerbeummeldung Einzelunternehmen – 35,00 EUR
Gewerbeummeldung Gesellschaften/Firmen/Vereine – 45,00 EUR
Gewerbeabmeldung Einzelunternehmen – 25,00 EUR
Gewerbeabmeldung Gesellschaften/Firmen/Vereine – 30,00 EUR
4. Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung
"Gesetzestext"
Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte (Erlaubnis) bedarf es folgender Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen
Gebühren:
- Befristet für 1 Jahr = 100,00 EUR
- Unbefristet = 250,00 EUR
- Nachträgliche Ergänzungen = 40,00 EUR
- Änderung Wohnanschrift = gebührenfrei
2. Auskunft aus dem Gewerberegister
Einfache Auskunft – 12,00 EUR
Erweiterte Auskunft (nur bei Nachweis des berechtigten Interesses) – 28,00 EUR