Aktuelles / häufige Fragen und Antworten
häufig gestellte Fragen und Antworten
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Hilfe bei psychischer Belastung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 verunsichert nun schon seit längerer Zeit
die Bevölkerung. Neben der persönlichen Betroffenheit sorgen sich viele Menschen
um ihre Familie und um ihre Angehörigen.
Die Gefahr ist nicht sichtbar und trotzdem gefühlt jederzeit präsent.
Dazu kommen die zahlreichen und durchaus notwendigen Einschränkungen im
täglichen Leben, sei es der begrenzte Ausgang oder die Kontaktminimierung bis hin
zur Isolation im häuslichen Bereich.
Die Kinder können teilweise nicht zur Schule oder in die Kita, im Job ist die
Perspektive in einigen Branchen unklar, dazu kommen existenzielle Sorgen und
finanzielle Nöte.
Die Belastung für Bürger und Familien ist oft groß und wird mit unterschiedlichem
Erfolg von den Betroffenen gemeistert.
Es kann durchaus passieren, dass Sie nicht zur Ruhe kommen, schlecht schlafen,
gereizt sind, sich bedroht und ohnmächtig fühlen oder sich sehr einsam vorkommen.
Das sind alles völlig normale Reaktionen auf die aktuell unnormale Lage!
Wir lassen Sie in dieser Situation aber nicht allein und haben für Sie ein
Beratungstelefon bei psychischer Belastung
eingerichtet.
Sie erreichen dort speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit welchen
Sie über Ihre Probleme, Sorgen oder Ängste sprechen können.
Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym.
Das Telefon ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschaltet
und für Sie zum Ortstarif erreichbar -
auch am 24., 25., 26. und 31.12.2020 sowie 01.01.2021 08.00-20.00 Uhr !
Nehmen Sie uns in Anspruch!
03501 / 515 - 2388
AG GEMEINSAM SOZIAL
Die Diakonie Sachsen hat seit dem 07.04.2020 ein „Corona-Nothilfefond“ eingerichtet. Ab sofort ist es einerseits möglich für Menschen die in Not (Corona) geraten sind zu spenden (Info auf der Website der Diakonie Sachsen) und andererseits können durch Corona in existenzieller Not geratene Menschen in den kommenden Monaten per Antragstellung Mittel abgefordert werden.
Die Antragstellung sowie Bearbeitung erfolgt in der Beratungsstelle der Kirchenbezirkssozialarbeit/Allgemeine Soziale Arbeit mit untenstehenden Kontaktdaten.
Während der Kontaktsperre sind vorher unbedingte Terminabsprachen notwendig!
Sprechzeit: Di. 15:00-18:00 Uhr in 01705 Freital, Pestalozzistr. 06
Sprechzeit: Do. 09:00-13:00 und 14:00-18 Uhr in 01744 Dippoldiswalde, Schuhgasse 12
Sprechzeit: Mi. 13:30-15:00 Uhr in 01723 Wilsdruff, Kirchplatz 03
https://www.diakonie-sachsen.de/
Diakonie Dippoldiswalde /Allgemeine Soziale Beratung
Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise
Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Maßnahmen, die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Dazu zählen jetzt auch steuerliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Initiativen, die von der Corona-Krise Betroffene unterstützen und sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.
Die vereinfachten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Hier ein kurzer Überblick:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden
Bei Spenden soll – unabhängig von der Betragshöhe - ein vereinfachter Zuwendungsnachweis geführt werden können. Grundsätzlich genügt danach der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.
Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften
Für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (z. B. gemeinnützige Vereine) ist es unschädlich, wenn sie Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für von der Corona-Krise Betroffene erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck selbst verwendet.
Maßnahmen und Hilfsleistungen von steuerbegünstigten Körperschaften
Darüber hinaus ist es auch unschädlich, wenn die Körperschaft sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner Bindung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur Unterstützung für von der Corona-Krise Betroffene einsetzt (zum Beispiel die Übernahme von Einkaufs- oder Botendiensten). Auch Personal oder Räumlichkeiten können überlassen werden.
Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (als Sponsoring-Maßnahme und an Geschäftspartner)
Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme sollen als Hilfen für von der Corona-Krise Betroffene zum Betriebsausgabenabzug zugelassen sein. Das soll auch für Zuwendungen an Geschäftspartner gelten.
Arbeitslohnspenden und Aufsichtsratsvergütungen
Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung ihres Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, können diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben. Das soll auch für Aufsichtsratvergütungen gelten.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (https://www.medienservice.sachsen.de)
Aktuelle Informationen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-haeufige-fragen.html
Aktuelle Information des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten Sie unter https://www.smwa.sachsen.de
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Einschränkungen des öffentlichen Lebens
- Unternehmer
- Verdienstausfall für Arbeitnehmer
- Grenzgänger aus Tschechien und Polen
- Verkehr
Aktuelle Informationen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus erhalten Sie unter https://www.bildung.sachsen.de/
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Maßnahmen im Bildungsbereich
- Schülerinnen und Schüler
- Eltern
- Lehrkräfte und an der Schule tätiges Personal
- Abschlussprüfungen
- Klassenfahren und Schüleraustauschmaßnahmen
Aktuelle Risikogebiete
Unter https://www.rki.de/ abrufbar.
Berufspendler ins Ausland und kleiner Grenzverkehr von Quarantäne-Pflicht ausgenommen
Information des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 30.09.2020