Förderungen und Entwicklungen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept - INSEK
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2021 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschlossen.
Die bisherige und künftige Entwicklung der Stadt Dippoldiswalde wird durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Um auf aktuelle und künftige Entwicklungen reagieren zu können, bedarf es einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung. Hier setzt das INSEK an: Es ist ein gesamtstädtisches Strategiepapier, das Entwicklungsziele und Handlungserfordernisse für die Zukunft benennt.
Das INSEK führt städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu einer ganzheitlichen Betrachtung zusammen. Das Konzept hat einen Planungshorizont bis 2030.
Unterlagen:
- Einleitung und Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Angaben
- 2 Gesamtstädtische Situation
- 3 Demografische Entwicklung
- 4.1 Städtebau und Denkmalpflege
- 4.2 Wohnen
- 4.3 Wirtschaft, Arbeit, Handel und Tourismus
- 4.4 Verkehr und Infrastruktur
- 4.5 Klimaschutz und Umwelt
- 4.6 Kultur und Sport
- 4.7 Bildung
- 4.8 Soziales
- 4.9 Finanzen
- 5 Gesamtkonzept und Umsetzung
- 6 Erfolgskontrolle
Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie
Folgende Vorhaben der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde werden nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 gefördert:
- Planung der Ausstellung im Lohgerbermuseum – Bewahrung, Entwicklung und Neugestaltung der Ausstellung
- Planung und Umsetzung der Museumspädagogik und dem Medienkonzept im Lohgerbermuseum
- Neubau Spielgeräte Kindertagesstätte Spatzennest Schmiedeberg
- Neubau Spielgeräte Kindertagesstätte Spatzennest Oberhäslich
- Neubau öffentlicher Spielplatz in Dippoldiswalde / OT Reichstädt
Folgende Vorhaben wurden aus Fördermitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsens durch Maßnahmen des ökologischen Waldumbaus entsprechend der Förderrichtlinie WuF/2014/ Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten sowie die Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten in den Kommunalwälderngefördert: