Reichstädt
Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 397“
Planfassung vom Oktober 2020
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 397“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 902/4“
Planfassung vom Oktober 2020
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 902/4“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzugssatzung Hauptstraße 67
Ergänzugssatzung Hauptstraße 87
Bebauungsplan "Am Ziegelgrund" I
Bebauungsplan "Am Ziegelgrund" II
Klarstellungssatzung Teilplan Blatt 1
Klarstellungssatzung Teilplan Blatt 2
Klarstellungssatzung Teilplan Blatt 3